© media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH I Mariazeller Straße 1a I A-8605 Kapfenberg I Austria Unser Datenschutz
Allgemeie Geschäftsbedingungen
Ton-, Licht und Bühnenverleih
Allgemeines:
Für die Vermietung von Veranstaltungs- und Messematerial wie: Ton-, Licht-, Video-, Bühnenanlagen, sowie Stromaggregate, Zelthallen
und ähnliches, gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer einmaligen Vereinbarung mit dem Mieter, sie gelten auch für sämtliche spätere
Vereinbarungen, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf.
Die Anbote von media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH, kurz Agentur genannt sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes erklärt wurde.
Die Auftragserteilung des Mieters hat außnahmslos schriftlich zu erfolgen.
Mietgegenstand:
Der Mietgegenstand ist dem jeweiligem Anbot zu entnehmen. Es wird weiters vorbehalten, die angeführten Geräte, im Sinne der gleichen
Funktionsweise, umzuändern, und durch anderes Material zu ersetzen.
Der Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der gesamten Mietdauer ausschließlich Eigentum von der Agentur.
Mietdauer:
Die Mietdauer beginnt, soferne keine Sondervereinbarung getroffen wurde, mit dem Tag des Aufbaues, und endet mit dem Tag des
Abbaues.
Mietpreisberechnung:
Jeder Aufbau- oder Probetag ist mit 50% und jeder Veranstaltungstag mit 100% der vereinbarten Tagesmiete zu verrechnen.
Abbautage, soferne hier keine Sondervereinbarung getroffen wurde, sind kostenlos.
Ausnahmen bestehen, wenn durch Verschulden des Auftraggebers der termingerechte Abbau nicht vorgenommen werden kann.
Für diesen Fall werden alle entstehenden Kosten an den Auftraggeber zur Verrechnung gebracht.
Gefahrenübergang/ Haftung - bei Aufbau durch Firmeneigenes Personal:
Hier beginnt der Gefahrenübergang auf den Mieter/ Auftraggeber mit Verlassen des firmeneigenen Personals der Agentur, vom Aufbauort.
Dies kann, bei mehrtätigen Aufbauten, nach Arbeitsende bis Arbeitsbeginn des nachfolgenden Tages sein.
Anwesenheit durch firmeneigene Techniker entbindet den Mieter nicht vor Diebstahl-, Brand- und Verlusthaftung.
Ein Hinweis auf Bewachungs- und Sicherheitspersonal muss nicht gesondert passieren, sondern hier ist im eigenen Interesse des Mieters
Vorsorge zu treffen.
Die Haftung für das gesamte Mietmaterial endet erst mit dem kompletten Abbau, und der Retournierung und Kontrolle des Materials in
Lager.
Ein nicht sofort bemerkter Verlust entbindet den Mieter auch hier nicht von der Diebstahl- und Verlusthaftung.
Stromanschlüsse:
Bei Verstaltungen in Hallen und Sälen haben die geforderten Stromanschlüsse (diese sind dem jeweiligem Anbot/ Auftragsbestätigung zu
entnehmen) nach ÖVE Vorschriften gestellt zu werden. Ein Haustechniker hat vor Anschließen des technischen Gerätes vor Ort anwesend
zu sein. Bei schadhaften Stromanschlüssen hat der Vermieter das Recht, alle dadurch entstandenen Schäden (am Gerät oder Personal)
dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter oder dessen Personal, hat nicht die Verpflichtung die Stromanschlüsse auf Ihre
Funktion zu prüfen. Dies liegt im Aufgabenberich des Auftraggebers/ Mieters.
Dieser Punkt entfällt im Fall der Stromselbstversorgung durch die Vermietung von Stromerzeugern.
Reparaturen:
Alle Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand sind sofort zu melden. Die Agentur entscheidet, wie und durch wen eine notwendige
Reparatur durchgeführt wird. Bei Reparaturen durch den Mieter sind die erforderlichen Ersatzteile von der Agentur zu beziehen.
Gewaltschäden und Schäden aus Fehlbedienung (wenn kein die Agentur Technik Personal anwesend ist - reine Material Vermietung) oder
mangelnder Wartungspflicht, müssen auf Kosten des Mieters repariert werden.
Rigging und Hängepunkte in Hallen oder Sälen:
Sind durch diverse Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, so hat der Auftraggeber sich um die Statik dieser
Hängepunkte zu kümmern. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist die Agentur von jeglicher Haftung entbunden.
Anlieferung und Abholung:
Es muß die Anlieferung sowie die Abholung des vermieteten Materials gewährleistet sein. Lärmbelästigungen, sowie
Sondervereinbarungen, Wegerechte und der gleichen sind vom Auftraggeber/ Mieter zu regeln. Sollte eine Anlieferung/ Abholung aus
genannten oder ähnlichen Gründen nicht möglich sein, sind alle nachfolgenden Verzögerungen und Kosten vom Auftraggeber/ Mieter zu
tragen.
Mängelrügen:
Mängel haben unmittelbar beim Aufbau, oder bei noch möglicher Änderung zu erfolgen. Sollten diese Änderungen nicht vereinbart worden
sein, oder einen enormen Mehraufwand erfordern, so steht es dem Mieter frei diese vorzunehmen (oder nicht) und dies auch in Rechnung
zu stellen (oder nicht).
Mängel, die die Durchführung und Abwicklung des Auftrages betreffen, sind sofort und noch vor Ort auszusprechen. Bemängelung nach
Abbau des Materials bzw. einen Tag nach der Veranstaltung kann nicht berücksichtigt werden. Die Beweislast dafür, das die Bemängelung
des aufgeführten Auftrags durch nicht korrekte Arbeitsweise berechtigt ist, trifft der Vermieter (die Agentur).
Genehmigungen:
Der Mieter hat Sorge zu Tragen, sämtliche gesetzlich Bestimmungen einzuhalten bzw. zu erfüllen, und sich um alle notwendigen
Genehmigungen zu kümmern. Dies schließt auch notwendige Wochenendfahrgenehmigungen für LKW über 7,5t höchst zulässiges
Gesamtgewicht ein. Sollte ein Auftrag wegen fehlender oder falscher Genehmigungen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden
können, so ist dies nicht das Verschulden des Vermieters, und es erfolgt die normale Verrechnung.
Bezahlung:
Im Normalfall erfolgt die Bezahlung des gesamten Mietumfanges/ Auftrages direkt im Anschluß der Fertigstellung (Aufbau, Installation) und
in Bar, und der Abnahme durch den Auftragnehmer, oder anderer befugten Personen. Eine Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt kann
nur mit ausdrücklicher Sondervereinbarung am Anbot/ Auftragsbestätigung erfolgen. Ein ungerechtfertigter und nicht vereinbarter Abzug,
sowie fällige aber nicht beglichene Verzugszinsen, werden nachverrechnet und eingefordert.
Auftragsbestätigung:
Eine Bestätigung des Auftrages hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Dies muß mindestens 1 Monat vor Aufbaubeginn passieren.
Alle anderen Auftragsbestätigungen unter diesem Zeitrahmen verlieren Ihre Wirkung, soferne sie nicht vom Vermieter rückbestätigt werden.
Bei einer Beauftragung unterhalb dieser Frist können die angebotenen Positionen, durch notwendig gewordene Zumietungen, erhöht
werden.
Allle Anbote haben generell nur eine Gültigkeit von max. 14 Tagen, sollte der Mieter zu einem späterem Zeitpunkt auf das Anbot
zurückgreifen, so hat er sich alle Preise vom Vermieter bestätigen zu lassen, um terminbedingte Preissteigerungen zu vermeiden.
Zusätzliche Beauftragungen können auch mündlich erfolgen, und erlangen nur durch die Rückbestätigung des Vermieters Ihre Gültigkeit.
Für zusätzliche Beauftragung ist aber immer die 14 tägige Vorbereitungszeit in Betracht zu ziehen.
Vorbereitungszeit von 14 Tage:
Um den Auftrag des Auftraggebers/ Mieters vorzubereiten bzw. logistisch einzuteilen ist eine 14 tägige Vorbereitungszeit notwendig.
Während dieser Zeit kann vom Auftrag zwar zurückgetreten werden, der Vermieter hat dann aber das Recht, die Nettoauftragssumme vor
Skontoabzug zu 50% als Storno zur Verrechnung zu bringen und Einzufordern.
Storno:
Nach der Beauftragung kann vom Vertrag wie folgt zurückgetreten bzw. storniert werden:
A. unmittelbar nach der Beauftragung (einen Tag danach) 15% der Nettoauftragssumme
B. ab 1 Monat vor Aufbau- bzw. vor Mietbeginn 30% der Nettoauftragssumme
C. innerhalb der 14 tägigen Vorbereitungszeit 60% der Nettoauftragssumme
D. am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn 70% der Nettoauftragssumme
E. Sollte die Anlage bereits Aufgebaut sein, sind auf jeden Fall 100% der Nettoauftragssumme fällig
Sollten durch die Stornierung/ Absage noch zusätzliche Kosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung nicht absehbar waren, entstehen, so
sind auch diese vom Auftraggeber/ Vermieter zu 100% zu tragen.
D. Die Stornobedingungen gelten auch für witterungsabhängige Veranstaltungen, wenn sie nicht rechtzeitig storniert werden.
Es kann bei diesen Veranstaltungen aber eine Sondervereinbarung (diese ist nur schriftlich gültig, es gelten hierbei keine mündlichen
Vereinbarungen) über einen Ersatztermin getroffen werden. Dies heißt aber nicht, das die Grundaufwendungen für Transprort,
Vorbereitung, Personal, Zumietungen, und letztlich auch ein Mindeststornosatz von 30%, verrechnet werden.
Sollte kein Ersatztermin vereinbart werden, sind auf jeden Fall oben genannten Stornosätze fällig.
Stornobedingungen:
Als Storno wird jegliche Absage der erteilen Aufträge und Zusatzaufträge (schriftlich wie auch mündlich) gewertet, durch die dem Mieter ein
Verdienstentgang oder finanzieller Schaden entsteht.
Sollte der Grund dieser Absage/ Stornierung auch nicht Aufgrund direkten oder indirekten Verschuldens des Auftraggebers/ Mieters
zustande gekommen sein, entbindet auch dieser Zustand Ihn von den Stornozahlungen nicht.
Muttersprache/ Verständlichkeit:
Beiden Vertragspartnern ist sind diese Bedingungen in Ihrer Muttersprache bekannt.
Es gibt dadurch keinerlei Unklarheiten.
Gerichtsstand:
Alle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/ Mieter unterliegen österreichischem Recht. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt
Bruck an der Mur als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe und Auftragserfüllung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Gerichtsstand für Rechtsstreite jeder Art ist, für beide Vertragspartner, ausschließlich Bruck an der Mur.
Schlussbestimmungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei künftigen Lieferungen und Aufträgen als zugrundeliegende
Vertragsbestandteile, soferne nicht ausdrückliche Anderslautendes vereinbart wird, insbesondere von uns geänderte AGB künftig bekannt
gegeben werden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der
Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossen Verträge nicht.
Die Mitsendung der AGB muß nicht bei jeder Beauftragung passieren. Wenn mit dem Kunden schon ein Geschäft getätigt worden ist, so ist
dieser mit den AGB der Agentur ohnehin vertraut, bzw. hat diese als Anlage mit der ersten Beauftragung mitgeschickt bekommen.
Der Auftraggeber ist mit der Unterschrift auf der Mietvereinbarung/ Auftragsbestätigung eindeutig mit den allgemeinen
Geschäftsbedingungen vertraut, außerdem wurden Sie Ihm als Beilage zum Auftrag übermittelt. Es gilt weiters als ausdrücklich und
ausnahmslos vereinbart, das nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt und für alle Rechtsstreitigkeiten, beider Parteien, der
Gerichtsstand in Bruck an der Mur vereinbart ist.
Datenschutzerklärung
1. Rechtsgrundlage
1.1. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem
Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
(DSGVO, DSG 2018, TKG 2003).
2. Grundsätzliches
2.1. Verantwortlicher ist die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH,
Mariazellerstraße 1a, A-8605 Kapfenberg
2.2. Diese gelten ebenso für unsere Tochterunternehmen Filmteam Austria
2.3. Es ist uns ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In
diesem Dokument erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten.
3. Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Auftragsverarbeiter sowie Datenempfänger
3.1. Die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH unterliegt als Medienunternehmen dem Mediengesetz – MedienG, BGB1. Nr. 314/1981.
Für journalistische Zwecke des Medienunternehmens - media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH - besteht „Freiheit der
Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“, nachzulesen unter www.parlament.gv.at. Weiter gelten auch die Richtlinien zum
Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G), nachzulesen unter www.ris.bka.gv.at.
3.2. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir zur Vertragserfüllung, Auftrags-abwicklung, Verrechnung, Geltendmachung der
Vertragsansprüche, für Zwecke des Kundenservice, sowie für unsere journalistische Arbeit im Allgemeinen. Die Daten werden hierfür
erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Hinweis: Mediengesetz – MedienG, Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz. Wir behalten
uns vor, die Daten aus Video-Beiträgen der media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH, auch in Zukunft für neue Video-Beiträge zu
verwenden.
3.3. Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten sind einerseits Auftragserfüllung z.B. berechtigte
Interessen des Verantwortlichen, die Erfüllung unserer rechtlichen bzw. Auftrags-Verpflichtungen, sowie andererseits Ihre Einwilligung (z.B.
Einwilligung zu einem Interview, Cookies). Die Nichtbereitstellung der Daten kann unterschiedliche Folgen haben.
3.4. Zudem behalten wir uns vor, die Daten aus Video-Beiträgen, unserem Partner Mema TV zur Verfügung zu stellen. Weiter stellen wir
unsere Video-Beiträge und Sendungen auf YouTube (Informationen nachzulesen unter: www.youtube.com). Die Homepage der media.con
Werbe & Veranstaltungs GmbH wird für das regionale und überregionale öffentliche Interesse mit Video-Beiträgen und Sendungen befüllt.
Wir behalten uns vor, einzelne Video-Beiträge und Sendungen auf Facebook zu posten (Informationen nachzulesen unter:
www.facebook.com). Bitte beachten Sie, dass auf externen Plattformen und Social Media Kanälen (z.B. Facebook, Youtube etc.) die
Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattform gelten.
3.5. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten wie: Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Vulgonamen, Namenszusatz, Geburtsdatum,
Adresse, E-Mail, Telefon, bezogene Produkte, Zahlungsmodalitäten, Bankverbindungen, Bonität, für Video-Beiträge und Grafiken, soweit
erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Auftrags) sowie
darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich ua aus dem Unternehmensgesetzbuch
(UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO), dem Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz (AMD-G), ergeben sowie bis zur Beendigung
eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- und Garantiefristen usw. Bei Bewerbungen werden zusätzlich noch
Lebenslauf und Bilder für die gesetzlich notwendige oder zugestimmte Dauer gespeichert.
3.6. Ihre Daten werden nicht mit anderen Parterunternehmen ausgetauscht
3.7. Wir bedienen uns zur Durchführung Ihrer Auftragsabwicklungen sämtlicher Auftragsverarbeiter, um den gewünschten Service in bester
Art und Weise gewähren zu können. Wir arbeiten nur mit Auftragsverarbeitern innerhalb von Österreich bzw. der EU/ des EWR zusammen
und haben mit diesen einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO im Sinne des Schutzes Ihrer Daten
geschlossen.
4. Cookies, andere Tracking Tools sowie Web-Analyse [bei Verwendung von Web- Analyse Tools wie Google Analytics, eTracker etc.]
4.1. Cookies, andere Tracking-Technologien sowie Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics können auf unserer
Internetplattform auf vielfältige Art und Weise zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textinformationen, die eine Wiedererkennung des
Nutzers und eine Analyse Ihrer Nutzung unserer Websites möglich machen. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf den Server
des Anbieters übertragen und dort gespeichert. Sie dienen dazu, unsere Internetpräsenz insgesamt nutzerfreundlicher, effektiver sowie
sicherer zu machen. Zudem dienen Cookies zur Messung der Häufigkeit von Seitenaufrufen und zur allgemeinen Navigation.
Durch die Nutzung unserer Website willigen Sie ein, dass wir Cookies setzen und Google Analytics verwenden. Sie können in Ihren
Browsereinstellungen die Annahme von Cookies verweigern. Wie dies im Einzelnen funktioniert, entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres
Browser-Herstellers. Wenn Sie sich gegen bestimmte technische und/oder funktionelle Cookies entscheiden, könnte die Funktionalität
unserer Website eventuell eingeschränkt werden. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen.
4.2. Ihre IP-Adresse wird vor Erfassung/Speicherung pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.
4.3. Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.
4.4. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 DSGVO (insbesondere
Einwilligung). Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert. Informationen zum
Datenschutz des Webanalysedienstes Google Analytics können Sie unter: www.google.at nachlesen.
5. Einwilligung und Recht auf Widerruf
5.1. Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
5.2. Grundsätzlich verarbeiten wir Daten von minderjährigen Personen ausschließlich für Video-Beiträge, nach Zustimmung der
Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen.
5.3. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter folgender E-Mail Adresse widerrufen: office@media-con.att. In einem solchen Fall werden
die bisher über Sie gespeicherten Daten anonymisiert und in weiterer Folge lediglich für statistische Zwecke ohne Personenbezug
weiterverwendet. Mittels des Widerrufs der Zustimmung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.
5.4. Die kanal3 Regionalfernseh GmbH behält sich vor, Video-Beiträge und Sendungen, für das öffentliche Interesse, bis zu zehn Jahre
online zur Verfügung zu stellen.
6. Datensicherheit
6.1. Die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die
gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des technischen Fortschritts fortlaufend
verbessert.
7. Ihre Rechte
7.1. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen unter office@media-con.at über die betreffenden
personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B. verjähren Rechnungen gemäß BAO nach 10 Jahren) oder
journalistisches Interesse laut Mediengesetz besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten, sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit
sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at ).
Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San
Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den
Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem Youtube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil
zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter:
https://www.google.de/intl/de/policies/privacy