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Allgemeie Geschäftsbedingungen

Ton-, Licht und Bühnenverleih

Allgemeines: Für die Vermietung von Veranstaltungs- und Messematerial wie: Ton-, Licht-, Video-, Bühnenanlagen, sowie Stromaggregate, Zelthallen und ähnliches, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer einmaligen Vereinbarung mit dem Mieter, sie gelten auch für sämtliche spätere Vereinbarungen, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf. Die Anbote von media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH, kurz Agentur genannt sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde. Die Auftragserteilung des Mieters hat außnahmslos schriftlich zu erfolgen. Mietgegenstand: Der Mietgegenstand ist dem jeweiligem Anbot zu entnehmen. Es wird weiters vorbehalten, die angeführten Geräte, im Sinne der gleichen Funktionsweise, umzuändern, und durch anderes Material zu ersetzen. Der Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der gesamten Mietdauer ausschließlich Eigentum von der Agentur. Mietdauer: Die Mietdauer beginnt, soferne keine Sondervereinbarung getroffen wurde, mit dem Tag des Aufbaues, und endet mit dem Tag des Abbaues. Mietpreisberechnung: Jeder Aufbau- oder Probetag ist mit 50% und jeder Veranstaltungstag mit 100% der vereinbarten Tagesmiete zu verrechnen. Abbautage, soferne hier keine Sondervereinbarung getroffen wurde, sind kostenlos. Ausnahmen bestehen, wenn durch Verschulden des Auftraggebers der termingerechte Abbau nicht vorgenommen werden kann. Für diesen Fall werden alle entstehenden Kosten an den Auftraggeber zur Verrechnung gebracht. Gefahrenübergang/ Haftung - bei Aufbau durch Firmeneigenes Personal: Hier beginnt der Gefahrenübergang auf den Mieter/ Auftraggeber mit Verlassen des firmeneigenen Personals der Agentur, vom Aufbauort. Dies kann, bei mehrtätigen Aufbauten, nach Arbeitsende bis Arbeitsbeginn des nachfolgenden Tages sein. Anwesenheit durch firmeneigene Techniker entbindet den Mieter nicht vor Diebstahl-, Brand- und Verlusthaftung. Ein Hinweis auf Bewachungs- und Sicherheitspersonal muss nicht gesondert passieren, sondern hier ist im eigenen Interesse des Mieters Vorsorge zu treffen. Die Haftung für das gesamte Mietmaterial endet erst mit dem kompletten Abbau, und der Retournierung und Kontrolle des Materials in Lager. Ein nicht sofort bemerkter Verlust entbindet den Mieter auch hier nicht von der Diebstahl- und Verlusthaftung. Stromanschlüsse: Bei Verstaltungen in Hallen und Sälen haben die geforderten Stromanschlüsse (diese sind dem jeweiligem Anbot/ Auftragsbestätigung zu entnehmen) nach ÖVE Vorschriften gestellt zu werden. Ein Haustechniker hat vor Anschließen des technischen Gerätes vor Ort anwesend zu sein. Bei schadhaften Stromanschlüssen hat der Vermieter das Recht, alle dadurch entstandenen Schäden (am Gerät oder Personal) dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter oder dessen Personal, hat nicht die Verpflichtung die Stromanschlüsse auf Ihre Funktion zu prüfen. Dies liegt im Aufgabenberich des Auftraggebers/ Mieters. Dieser Punkt entfällt im Fall der Stromselbstversorgung durch die Vermietung von Stromerzeugern. Reparaturen: Alle Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand sind sofort zu melden. Die Agentur entscheidet, wie und durch wen eine notwendige Reparatur durchgeführt wird. Bei Reparaturen durch den Mieter sind die erforderlichen Ersatzteile von der Agentur zu beziehen. Gewaltschäden und Schäden aus Fehlbedienung (wenn kein die Agentur Technik Personal anwesend ist - reine Material Vermietung) oder mangelnder Wartungspflicht, müssen auf Kosten des Mieters repariert werden. Rigging und Hängepunkte in Hallen oder Sälen: Sind durch diverse Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, so hat der Auftraggeber sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist die Agentur von jeglicher Haftung entbunden. Anlieferung und Abholung: Es muß die Anlieferung sowie die Abholung des vermieteten Materials gewährleistet sein. Lärmbelästigungen, sowie Sondervereinbarungen, Wegerechte und der gleichen sind vom Auftraggeber/ Mieter zu regeln. Sollte eine Anlieferung/ Abholung aus genannten oder ähnlichen Gründen nicht möglich sein, sind alle nachfolgenden Verzögerungen und Kosten vom Auftraggeber/ Mieter zu tragen. Mängelrügen: Mängel haben unmittelbar beim Aufbau, oder bei noch möglicher Änderung zu erfolgen. Sollten diese Änderungen nicht vereinbart worden sein, oder einen enormen Mehraufwand erfordern, so steht es dem Mieter frei diese vorzunehmen (oder nicht) und dies auch in Rechnung zu stellen (oder nicht). Mängel, die die Durchführung und Abwicklung des Auftrages betreffen, sind sofort und noch vor Ort auszusprechen. Bemängelung nach Abbau des Materials bzw. einen Tag nach der Veranstaltung kann nicht berücksichtigt werden. Die Beweislast dafür, das die Bemängelung des aufgeführten Auftrags durch nicht korrekte Arbeitsweise berechtigt ist, trifft der Vermieter (die Agentur). Genehmigungen: Der Mieter hat Sorge zu Tragen, sämtliche gesetzlich Bestimmungen einzuhalten bzw. zu erfüllen, und sich um alle notwendigen Genehmigungen zu kümmern. Dies schließt auch notwendige Wochenendfahrgenehmigungen für LKW über 7,5t höchst zulässiges Gesamtgewicht ein. Sollte ein Auftrag wegen fehlender oder falscher Genehmigungen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, so ist dies nicht das Verschulden des Vermieters, und es erfolgt die normale Verrechnung. Bezahlung: Im Normalfall erfolgt die Bezahlung des gesamten Mietumfanges/ Auftrages direkt im Anschluß der Fertigstellung (Aufbau, Installation) und in Bar, und der Abnahme durch den Auftragnehmer, oder anderer befugten Personen. Eine Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt kann nur mit ausdrücklicher Sondervereinbarung am Anbot/ Auftragsbestätigung erfolgen. Ein ungerechtfertigter und nicht vereinbarter Abzug, sowie fällige aber nicht beglichene Verzugszinsen, werden nachverrechnet und eingefordert. Auftragsbestätigung: Eine Bestätigung des Auftrages hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Dies muß mindestens 1 Monat vor Aufbaubeginn passieren. Alle anderen Auftragsbestätigungen unter diesem Zeitrahmen verlieren Ihre Wirkung, soferne sie nicht vom Vermieter rückbestätigt werden. Bei einer Beauftragung unterhalb dieser Frist können die angebotenen Positionen, durch notwendig gewordene Zumietungen, erhöht werden. Allle Anbote haben generell nur eine Gültigkeit von max. 14 Tagen, sollte der Mieter zu einem späterem Zeitpunkt auf das Anbot zurückgreifen, so hat er sich alle Preise vom Vermieter bestätigen zu lassen, um terminbedingte Preissteigerungen zu vermeiden. Zusätzliche Beauftragungen können auch mündlich erfolgen, und erlangen nur durch die Rückbestätigung des Vermieters Ihre Gültigkeit. Für zusätzliche Beauftragung ist aber immer die 14 tägige Vorbereitungszeit in Betracht zu ziehen. Vorbereitungszeit von 14 Tage: Um den Auftrag des Auftraggebers/ Mieters vorzubereiten bzw. logistisch einzuteilen ist eine 14 tägige Vorbereitungszeit notwendig. Während dieser Zeit kann vom Auftrag zwar zurückgetreten werden, der Vermieter hat dann aber das Recht, die Nettoauftragssumme vor Skontoabzug zu 50% als Storno zur Verrechnung zu bringen und Einzufordern. Storno: Nach der Beauftragung kann vom Vertrag wie folgt zurückgetreten bzw. storniert werden: A. unmittelbar nach der Beauftragung (einen Tag danach) 15% der Nettoauftragssumme B. ab 1 Monat vor Aufbau- bzw. vor Mietbeginn 30% der Nettoauftragssumme C. innerhalb der 14 tägigen Vorbereitungszeit 60% der Nettoauftragssumme D. am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn 70% der Nettoauftragssumme E. Sollte die Anlage bereits Aufgebaut sein, sind auf jeden Fall 100% der Nettoauftragssumme fällig Sollten durch die Stornierung/ Absage noch zusätzliche Kosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung nicht absehbar waren, entstehen, so sind auch diese vom Auftraggeber/ Vermieter zu 100% zu tragen. D. Die Stornobedingungen gelten auch für witterungsabhängige Veranstaltungen, wenn sie nicht rechtzeitig storniert werden. Es kann bei diesen Veranstaltungen aber eine Sondervereinbarung (diese ist nur schriftlich gültig, es gelten hierbei keine mündlichen Vereinbarungen) über einen Ersatztermin getroffen werden. Dies heißt aber nicht, das die Grundaufwendungen für Transprort, Vorbereitung, Personal, Zumietungen, und letztlich auch ein Mindeststornosatz von 30%, verrechnet werden. Sollte kein Ersatztermin vereinbart werden, sind auf jeden Fall oben genannten Stornosätze fällig. Stornobedingungen: Als Storno wird jegliche Absage der erteilen Aufträge und Zusatzaufträge (schriftlich wie auch mündlich) gewertet, durch die dem Mieter ein Verdienstentgang oder finanzieller Schaden entsteht. Sollte der Grund dieser Absage/ Stornierung auch nicht Aufgrund direkten oder indirekten Verschuldens des Auftraggebers/ Mieters zustande gekommen sein, entbindet auch dieser Zustand Ihn von den Stornozahlungen nicht. Muttersprache/ Verständlichkeit: Beiden Vertragspartnern ist sind diese Bedingungen in Ihrer Muttersprache bekannt. Es gibt dadurch keinerlei Unklarheiten. Gerichtsstand: Alle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/ Mieter unterliegen österreichischem Recht. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Bruck an der Mur als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe und Auftragserfüllung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für Rechtsstreite jeder Art ist, für beide Vertragspartner, ausschließlich Bruck an der Mur. Schlussbestimmungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei künftigen Lieferungen und Aufträgen als zugrundeliegende Vertragsbestandteile, soferne nicht ausdrückliche Anderslautendes vereinbart wird, insbesondere von uns geänderte AGB künftig bekannt gegeben werden. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossen Verträge nicht. Die Mitsendung der AGB muß nicht bei jeder Beauftragung passieren. Wenn mit dem Kunden schon ein Geschäft getätigt worden ist, so ist dieser mit den AGB der Agentur ohnehin vertraut, bzw. hat diese als Anlage mit der ersten Beauftragung mitgeschickt bekommen. Der Auftraggeber ist mit der Unterschrift auf der Mietvereinbarung/ Auftragsbestätigung eindeutig mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut, außerdem wurden Sie Ihm als Beilage zum Auftrag übermittelt. Es gilt weiters als ausdrücklich und ausnahmslos vereinbart, das nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt und für alle Rechtsstreitigkeiten, beider Parteien, der Gerichtsstand in Bruck an der Mur vereinbart ist. Datenschutzerklärung 1. Rechtsgrundlage 1.1. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). 2. Grundsätzliches 2.1. Verantwortlicher ist die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH, Mariazellerstraße 1a, A-8605 Kapfenberg 2.2. Diese gelten ebenso für unsere Tochterunternehmen Filmteam Austria 2.3. Es ist uns ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In diesem Dokument erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten. 3. Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Auftragsverarbeiter sowie Datenempfänger 3.1. Die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH unterliegt als Medienunternehmen dem Mediengesetz – MedienG, BGB1. Nr. 314/1981. Für journalistische Zwecke des Medienunternehmens - media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH - besteht „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“, nachzulesen unter www.parlament.gv.at. Weiter gelten auch die Richtlinien zum Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G), nachzulesen unter www.ris.bka.gv.at. 3.2. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir zur Vertragserfüllung, Auftrags-abwicklung, Verrechnung, Geltendmachung der Vertragsansprüche, für Zwecke des Kundenservice, sowie für unsere journalistische Arbeit im Allgemeinen. Die Daten werden hierfür erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Hinweis: Mediengesetz – MedienG, Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz. Wir behalten uns vor, die Daten aus Video-Beiträgen der media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH, auch in Zukunft für neue Video-Beiträge zu verwenden. 3.3. Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten sind einerseits Auftragserfüllung z.B. berechtigte Interessen des Verantwortlichen, die Erfüllung unserer rechtlichen bzw. Auftrags-Verpflichtungen, sowie andererseits Ihre Einwilligung (z.B. Einwilligung zu einem Interview, Cookies). Die Nichtbereitstellung der Daten kann unterschiedliche Folgen haben. 3.4. Zudem behalten wir uns vor, die Daten aus Video-Beiträgen, unserem Partner Mema TV zur Verfügung zu stellen. Weiter stellen wir unsere Video-Beiträge und Sendungen auf YouTube (Informationen nachzulesen unter: www.youtube.com). Die Homepage der media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH wird für das regionale und überregionale öffentliche Interesse mit Video-Beiträgen und Sendungen befüllt. Wir behalten uns vor, einzelne Video-Beiträge und Sendungen auf Facebook zu posten (Informationen nachzulesen unter: www.facebook.com). Bitte beachten Sie, dass auf externen Plattformen und Social Media Kanälen (z.B. Facebook, Youtube etc.) die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattform gelten. 3.5. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten wie: Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Vulgonamen, Namenszusatz, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefon, bezogene Produkte, Zahlungsmodalitäten, Bankverbindungen, Bonität, für Video-Beiträge und Grafiken, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Auftrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich ua aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO), dem Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz (AMD-G), ergeben sowie bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- und Garantiefristen usw. Bei Bewerbungen werden zusätzlich noch Lebenslauf und Bilder für die gesetzlich notwendige oder zugestimmte Dauer gespeichert. 3.6. Ihre Daten werden nicht mit anderen Parterunternehmen ausgetauscht 3.7. Wir bedienen uns zur Durchführung Ihrer Auftragsabwicklungen sämtlicher Auftragsverarbeiter, um den gewünschten Service in bester Art und Weise gewähren zu können. Wir arbeiten nur mit Auftragsverarbeitern innerhalb von Österreich bzw. der EU/ des EWR zusammen und haben mit diesen einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO im Sinne des Schutzes Ihrer Daten geschlossen. 4. Cookies, andere Tracking Tools sowie Web-Analyse [bei Verwendung von Web- Analyse Tools wie Google Analytics, eTracker etc.] 4.1. Cookies, andere Tracking-Technologien sowie Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics können auf unserer Internetplattform auf vielfältige Art und Weise zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textinformationen, die eine Wiedererkennung des Nutzers und eine Analyse Ihrer Nutzung unserer Websites möglich machen. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf den Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert. Sie dienen dazu, unsere Internetpräsenz insgesamt nutzerfreundlicher, effektiver sowie sicherer zu machen. Zudem dienen Cookies zur Messung der Häufigkeit von Seitenaufrufen und zur allgemeinen Navigation. Durch die Nutzung unserer Website willigen Sie ein, dass wir Cookies setzen und Google Analytics verwenden. Sie können in Ihren Browsereinstellungen die Annahme von Cookies verweigern. Wie dies im Einzelnen funktioniert, entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Browser-Herstellers. Wenn Sie sich gegen bestimmte technische und/oder funktionelle Cookies entscheiden, könnte die Funktionalität unserer Website eventuell eingeschränkt werden. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. 4.2. Ihre IP-Adresse wird vor Erfassung/Speicherung pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich. 4.3. Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission. 4.4. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 DSGVO (insbesondere Einwilligung). Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert. Informationen zum Datenschutz des Webanalysedienstes Google Analytics können Sie unter: www.google.at nachlesen. 5. Einwilligung und Recht auf Widerruf 5.1. Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. 5.2. Grundsätzlich verarbeiten wir Daten von minderjährigen Personen ausschließlich für Video-Beiträge, nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen. 5.3. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter folgender E-Mail Adresse widerrufen: office@media-con.att. In einem solchen Fall werden die bisher über Sie gespeicherten Daten anonymisiert und in weiterer Folge lediglich für statistische Zwecke ohne Personenbezug weiterverwendet. Mittels des Widerrufs der Zustimmung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 5.4. Die kanal3 Regionalfernseh GmbH behält sich vor, Video-Beiträge und Sendungen, für das öffentliche Interesse, bis zu zehn Jahre online zur Verfügung zu stellen. 6. Datensicherheit 6.1. Die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des technischen Fortschritts fortlaufend verbessert. 7. Ihre Rechte 7.1. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen unter office@media-con.at über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B. verjähren Rechnungen gemäß BAO nach 10 Jahren) oder journalistisches Interesse laut Mediengesetz besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at ). Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem Youtube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. 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