© media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH I Mariazeller Straße 1a I A-8605 Kapfenberg I Austria Unser Datenschutz
Allgemeie Geschäftsbedingungen
Veranstaltungsdienstleistung
1. Geltung
1.1.
media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH – im Folgenden als Agentur
bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als Dienstleister. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Diese AGBs gelten nicht, wenn media.con als Veranstalter auftritt.
1.2.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch
für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam,
wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck
am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der
Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten
sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen
Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch
Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu
erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den
Auftrag annimmt.
2.3.
Sämtliche zwischen Kunden und Angestellten der Agentur abgeschlossenen
Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die
Geschäftsführung der Agentur zustimmt. Es steht der Agentur daher frei, die von
ihren Angestellten angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher
Fall wird dem Vertragspartner binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Agentur
mitgeteilt. Das mit dem Angestellten angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als
von vorneherein nicht zustande gekommen.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des
Kunden
3.1.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des
Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2.
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom
Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger
Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3.
Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen
versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von
allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von
Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des
Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht,
dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.
3.4.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende
Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur
haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen
einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die
Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr
durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1.
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen,
sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu
bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2.
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen
oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3.
Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten,
dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1.
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die
Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung
der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der
ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene,
mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit
dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.2.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.3.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen
bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der
Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit
seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B.
Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall
wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag / Storno
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser
auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung
der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Stornosätze: Bei Absage der
Veranstaltung oder einzelnen Teilen (Künstlern) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 50%, 4 Wochen vor der Veranstaltung 70%, 2 Wochen
vor der Veranstaltung 80% der jeweiligen Vertragssumme. Bei Absage innerhalb 1 Woche oder am Veranstaltungstag sind auf jeden Fall
100% fällig. Dies ebenso, egal, ob die Veranstaltung durchgeführt wurde oder nicht bzw. der Künstler aufgetreten ist oder nicht.
7. Honorar
7.1.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für
jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt,
zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei einem Vertragswert
über EUR 4.000,-- ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Vertragssumme
bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Ausgenommen sind Sondervereinbarungen.
7.2.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn
abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich
veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf
die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt
gibt.
7.4.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden
nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene
Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen
Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige
Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1.
Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen
zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung
gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen
Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten
Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der
Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur
schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des
Kunden wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar
zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und
Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt.
9.2.
Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle
Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren
Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher
Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der
Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte
sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige
Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3.
Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die
Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des
Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und
Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die
Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten
Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und
Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1.
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte,
Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen
Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der
Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses –
zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das
Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der
Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in
Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von
Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall
die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten
Honorare voraus.
10.2.
Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte,
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob
diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
10.4.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die
Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf
des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5.
Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im
abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach
Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag
vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine
Agenturvergütung mehr zu zahlen.
11. Kennzeichnung
11.1.
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen,
ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2.
Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des
Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem
Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende
Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb
von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und
zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem
Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die
Agentur zu.
12.2.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist
behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und
Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist
berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich
ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden
ist.
12.3.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom
Kunden zu beweisen.
12.4.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
12.5.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis
des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive
Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1.
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein
anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie
erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die
auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den
Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur
ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für
Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder
ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2.
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden,
sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober
Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen
Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1.
Erfüllungsort ist Kapfenberg.
15.2.
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich
zuständige österreichische Gericht vereinbart
Datenschutzerklärung
1. Rechtsgrundlage
1.1. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem
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(DSGVO, DSG 2018, TKG 2003).
2. Grundsätzliches
2.1. Verantwortlicher ist die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH,
Mariazellerstraße 1a, A-8605 Kapfenberg
2.2. Diese gelten ebenso für unsere Tochterunternehmen Filmteam Austria
2.3. Es ist uns ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In
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Werbe & Veranstaltungs GmbH wird für das regionale und überregionale öffentliche Interesse mit Video-Beiträgen und Sendungen befüllt.
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Adresse, E-Mail, Telefon, bezogene Produkte, Zahlungsmodalitäten, Bankverbindungen, Bonität, für Video-Beiträge und Grafiken, soweit
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darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich ua aus dem Unternehmensgesetzbuch
(UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO), dem Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz (AMD-G), ergeben sowie bis zur Beendigung
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Lebenslauf und Bilder für die gesetzlich notwendige oder zugestimmte Dauer gespeichert.
3.6. Ihre Daten werden nicht mit anderen Parterunternehmen ausgetauscht
3.7. Wir bedienen uns zur Durchführung Ihrer Auftragsabwicklungen sämtlicher Auftragsverarbeiter, um den gewünschten Service in bester
Art und Weise gewähren zu können. Wir arbeiten nur mit Auftragsverarbeitern innerhalb von Österreich bzw. der EU/ des EWR zusammen
und haben mit diesen einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO im Sinne des Schutzes Ihrer Daten
geschlossen.
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4.1. Cookies, andere Tracking-Technologien sowie Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics können auf unserer
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4.4. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 DSGVO (insbesondere
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5. Einwilligung und Recht auf Widerruf
5.1. Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
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5.3. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter folgender E-Mail Adresse widerrufen: office@media-con.att. In einem solchen Fall werden
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Verarbeitung nicht berührt.
5.4. Die kanal3 Regionalfernseh GmbH behält sich vor, Video-Beiträge und Sendungen, für das öffentliche Interesse, bis zu zehn Jahre
online zur Verfügung zu stellen.
6. Datensicherheit
6.1. Die media.con Werbe & Veranstaltungs GmbH setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die
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7. Ihre Rechte
7.1. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen unter office@media-con.at über die betreffenden
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